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Die Einführung der Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet für die Unternehmen und Behörden in Deutschland in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen. Das EU-Parlament hat der neuen EU-Verordnung mehrheitlich zugestimmt, Europaparlament, Kommission und Ministerrat haben sich bereits vorher auf den 01. Februar 2014 als einheitlichen Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und Lastschrift) geeinigt. Der EU-Ministerrat muss noch zustimmen, dies gilt aber als Formalie.
Gemeinsamer Endtermin für nationale Zahlungsverfahren in EU festgelegt
Alle Marktteilnehmer in der EU müssen SEPA für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in zwei Jahren verpflichtend anwenden. Die EU-Verordnung sieht entgegen dem ursprünglichen Plan einen gemeinsamen Endtermin für die nationalen Zahlungsverfahren vor. Abgesehen von den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. Im aktuellen SEPA-Standard besteht eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN, so wie es vorher BLZ und Kontonummer gab. Die IBAN ist aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation und ist laut EU-Verordnung ausreichend. Es ist zu erwarten, dass der bestehende SEPA-Standard noch bis Ende 2012 geändert wird, sodass der BIC nur noch im Interbanken-Zahlungsverkehr verwendet wird.
Anpassungen in Prozessen und Software wegen SEPA
Die verbleibende Zeit müssen Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland jetzt zur zügigen Einstellung auf fachliche und technische Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen nutzen. Gegebenenfalls müssen auch Prozesse und Systeme, die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben, berücksichtigt werden. Sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe müssen auf Anpassungsbedarf geprüft werden. Die Umsetzung von SEPA in Unternehmen bietet verschiedene Strategien. Gerade bei selbstentwickelten Altsystemen sollte kritisch geprüft werden, ob eine Umsetzung von SEPA im Altsystem sich lohnt oder ob eine am Markt verfügbare Lösung für Konvertierungen und Mandatsverwaltungen besser wäre.
Bestehende Einzugsermächtigungen bleiben gültig
Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen bleiben gültig und lassen sich nach der EU-Vorlage in SEPA-Mandate überführen. Damit dürfte sich das befürchtete Chaos in Grenzen halten. Die Unternehmen haben jetzt Planungssicherheit, allerdings ist zu beachten, dass verglichen mit den heutigen Einzugsermächtigungen viel mehr Informationen und Zustände zu hinterlegen und verwalten sind.