Anpassungsbedarf bei Zahlungsempfängern von Online-Kreditkartenzahlungen groß
Die BaFin sieht deutschen kartenausgebenden Zahlungsdienstleister als gut auf die neuen Anforderungen im Zuge der PSD 2 vorbereitet an. Bei den Unternehmen, die Zahlungsempfänger von Online-Kreditkartenzahlungen sind, sieht dies anders aus, sie haben großen Anpassungsbedarf. Die BaFin wird vorübergehend nicht auf der Starken Kundenauthentifizierung bestehen, damit eine Online-Kreditkartenzahlung für Verbraucher und Unternehmen weiterhin möglich ist. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den nationalen Aufsehern die Erlaubnis hierzu erteilt. Das aktuelle Sicherheitsniveau bei Onlinezahlungen bleibt bestehen. die Maßnahme hat keinen Einfluss auf zivilrechtliche Haftungsregelungen, sodass es keinen Nachteil für Onlinezahler gibt.
Zeitraum der Erleichterung steht noch nicht fest
Wie lange die Erleichterungen gelten werden, wird die BaFin nach Konsultation mit den Marktteilnehmern und Abstimmung mit der EBA bestimmen. Die Beteiligten sind angehalten, so schnell wie möglich die entsprechenden Anpassungen an ihrer Infrastruktur vorzunehmen, damit eine Starke Kundenauthentifizierung möglich wird. Die Erleichterungen gelten nur für Online-Kreditkartenzahlungen.