Die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen lagen 2013 bei etwa 20,4 Milliarden Euro, was ein Plus von 2,5 Prozent gegenüber 2012 ist. In 2014 sollen die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das berichtete der BITKOM auf der Messe „Moderner Staat“ auf Basis von Berechnungen von Techconsult. Die höchsten Ausgaben fallen mit 9,4 Milliarden Euro für IT-Dienstleistungen (Beratung, Implementierung und Service) an, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die öffentliche Hand hat einen Anteil von rund einem Fünftel am Business-Markt in der ITK-Branche. Da die vielen Ausschreibungen für öffentliche Einkäufer und für Anbieter so viel Verwaltungsaufwand bedeutet, dass verstärkt innovative Lösungen, etwa die elektronische Vergabe oder die Musterverträge der sogenannten EVB-IT genutzt werden sollten.
Elektronische Vergabe durch EU-Richtlinie ab 2016 verpflichtend
Die aktuelle EU-Richtlinie schreibt die elektronische Vergabe ab 2016 verpflichtend vor. Inklusive aller Umsetzungsfristen müssten die E-Vergabe-Systeme etwa im Jahr 2019 betriebsbereit sein. Der gesamte Vergabeprozess wird digitalisiert, von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Das wird gerade für kleinere Kommunen und Städte große organisatorische Herausforderungen und größere Investitionen bedeuten. Im Endeffekt werden die Kosten des Vergabeprozesses aber deutlich sinken.
Einkauf von IT-Hardware unter sozialen Nachhaltigkeitskriterien
Beim Einkauf von IT-Hardware soll die öffentliche Hand sozialen Nachhaltigkeitskriterien mehr Beachtung schenken. Die Milliarden an ITK-Ausgaben erfordern, dass sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung stellen. Im Sommer hatten der BITKOM und BeschA sich über nachhaltige Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt und eine Mustererklärung für Anbieter von Hardware erarbeitet, was eine erste derartige Branchenvereinbarung überhaupt war. Vorlage für die Mustererklärung sind die so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dazu gehört die Herstellung der Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer erfolgt. Die Mustererklärung sichert die Vergabestellen und Bieter ab und ist praktisch umsetzbar.